Gemäß der Verordnung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zum Übergang nach den Corona-Schutz Maßnahmen (Corona-Übergangs-LVO MV) sind wir verpflichtet, Kontaktdaten einer Person am Tisch (Reservierer bzw. Besteller) zu erheben, damit im Falle einer Coronainfektion eine Nachverfolgung von Kontaktpersonen durch die Behörden erfolgen kann. Bitte beachten Sie, dass wir Sie nicht bedienen dürfen, wenn Sie Ihre Daten nicht angeben bzw. mit der Dokumentation Ihrer Daten nicht einverstanden sind. Das zuständige Gesundheitsamt ist dazu berechtigt, die Daten bei uns abzufragen. Die von Ihnen angegebenen Daten vernichten wir nach Ablauf der amtlich vorgesehenen Aufbewahrungsfrist von 4 Wochen datenschutzkonform. Wir verwenden die von Ihnen angegebenen Daten zu keinem anderen als dem hier angegebenen Zweck, insbesondere nicht zu Werbezwecken und wahren selbstverständlich den Datenschutz.